Abwandlungen des Kubotan – erlaubt/verboten?

Neben dem „normalen“ Kubotan, den ich ja bereits vorgestellt habe, gibt es verschiedene Abwandlungen zu kaufen. Manche darf man besitzen, bei manchen ist vielleicht schon der Besitz strafbar.

Beginnen wir mit dem Kubotee. Laut Feststellungsbescheid des BKA ist der Erwerb und Besitz erlaubt, führen darf man ihn in der Öffentlichkeit nicht. Meist wird er als Massagewerkzeug verkauft, nicht desto trotzt handelt es sich laut Bundeskriminalamt um eine Waffe.
Er ähnelt dem Kubotan, hat aber noch eine Querstange (manchmal auch zwei, manchmal sind diese auch angespitzt). Diese dient dazu, ihn auch bei geöffneter Hand nicht zu verlieren. Allerdings verstärkt diese auch jeden Fausttreffer ungemein. Der Kubotee darf gekauft und besessen, aber nicht öffentlich geführt werden.

 

 

In letzter Zeit häufiger taucht diese Abwandlung auf. Im Normalzustand ein vermeintlich einfacher Kubotan. Dieser lässt sich allerdings zerlegen und wie ein Faustmesser zusammen setzen. Auch wenn er hier die Grundbedingung eines Faustmesser, nämlich eine geschliffene Klinge, nicht erfüllt, würde ich persönlich ihn als ein solches einschätzen. Lediglich der Umstand, dass man ihn manuell umbauen muss, macht ihn ihn meinen Augen – in Kubotan Form – nicht zu einer verbotenen Waffe, wohl aber zu einer, die nicht in der Öffentlichkeit geführt werden darf. Erwischen lassen würde ich mich damit auf der Strasse aber auf keinen Fall.

 

 

Nur einmal gesehen habe ich diese Form des Kubotan. Man kann einen Teil des Gehäuses abschrauben und darunter verbirgt sich eine beidseitig geschliffene Klinge. Diese sorgt eigentlich schon dafür, dass man es in der Öffentlichkeit nicht führen, wohl aber besitzen darf. Es ist also keine verbotene Waffe. ABER ich würde nicht sicher einordnen, ob es sich um eine Hieb- und Stichwaffe handelt. Denn dazu müsste vorgesehen sein, dass man beim zustechen nicht in die Klinge rutschen kann. Diese Vorrichtung ist hier minimal, kaum vorhanden, ausgeführt. Aber man muss immer bedenken, dass Ordnungshüter (Polizei, Ordnungsamt, Stadtwacht) nur Grundwissen rund um das Waffengesetz haben. Also auch dieses „Werkzeug“ würde ich eher zuhause lassen.

 

 

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