Ein bisschen was zur Waffenverbotszone

In letzter Zeit häufen sich gefühlt die Meldungen, dass die Polizei in Bahnhöfen Personen durchsucht und dabei diverse „Waffen“ sicherstellt und ein Verfahren wegen des „Verstosses gegen das Waffengesetz“ einleitet. Beigefügte Bilder zeigen dann z.B. Messer, Kampfmesser, Beile, Taschenmesser, Schlagstöcke, Schreckschusspistolen, etc.

Taschenmesser?

Ja, schweizer Taschenmesser, wie sie viele als Werkzeug (da sind Sägen, Pinzetten, Schraubendreher, Dosenöffner, etc. dran) oder Schlüsselanhänger mit sich führen.

Wie kann das sein? Messer die nur mit zwei Händen zu öffnen sind, oder eine feststehende Klinge von nicht mehr als 12cm haben, sind doch legal? Ebenso Schreckschusspistolen, wenn man im Besitz des kleinen Waffenscheins ist?

Richtig, diese Waffen sind „eigentlich“ legal. Nicht jedoch in Waffenverbotszonen. Und die meisten Bahnhöfe sind Waffenverbotszonen. Hier ist auch ein schweizer Taschenmesser ein Messer und Messer dürfen in Waffenverbotszonen nicht zugriffsbereit geführt werden. Ja, das ist schon ein kleines bisschen bescheuert, aber so hat es der Gesetzgeber nun mal festgelegt. Im Extremfall heisst das, ihr kauft im nächsten Supermarkt ein Gemüsemesser, packt das in eine Plastiktüte und fahrt mit dem Zug nachhause. Betretet ihr den Bahnhof, macht ihr euch strafbar. Das ist für uns vielleicht noch mit etwas Anstrengung nachvollziehbar. Für unsere 80jährige Nachbarin, die ein neues Kartoffelmesser benötigt und das Wort „Waffenverbotszone“ wahrscheinlich noch nie gehört hat, vermutlich nicht.

Was mache ich aber jetzt, wenn ich ein Messer habe und durch eine Waffenverbotszone möchte? Es gibt 2 Möglichkeiten.

1.) man benötigt mehr als 3 Handgriffe, um das Messer zugriffsbereit zu haben. Heisst: das Messer kommt in eine Plastiktüte, die kommt in eine grössere Plastiktüte, die in einen Karton und der in einen Rucksack. Zum auspacken benötigt man nun 4 Handgriffe (Rucksack 1 – Karton 2- grosse Tüte 3 – kleine Tüte 4).

2.) man transportiert das Messer in einem abgeschlossenen Behältnis durch die Waffenverbotszone. Hier würde es schon reichen, den Rucksack mit einem kleinen Vorhängeschloss gegen öffnen zu sichern.

Wenn man sich auf keinerlei Diskussion einlassen möchte, verzichtet man auch auch auf den Kubotan. Auch wenn er keine Waffe ist (ein schweizer Taschenmesser ist auch keine Waffe), erspart man sich Diskussionen, wenn man stattdessen einfach einen stabilen Kugelschreiber aus Metall mit sich führt.